Versicherungshinweise

Ganz besonders bei Feuershows sollten Sie auf eine geeignete Haftpflichtversicherung Wert legen.

 

Für Veranstaltungen die keine extra Versicherung erfordern ist der Künstler Haftpflichversichert.

Künstlerhaftpflicht

Die Berufs-Haftpflicht-Versicherung für (Klein-)Künstler, Musiker, Artisten, Pädagogen, Klinikclowns, Theater- und Event-Betriebe

Zusammen mit der Ostangler Versicherung, einem mittelständischen, innovativen Versicherungsverein (VVaG) aus Norddeutschland, haben wir die Künstler-Haftpflicht geschaffen: Die Berufs-Haftpflicht für (Klein-)Künstler, Musiker, Artisten, Pädagogen, Theater und Event-Betriebe aller Art. Unser Konzept ist in seiner Ausgestaltung derzeit unseres Wissens nach einzigartig auf dem deutschen Versicherungsmarkt.

Die Besonderheiten im Einzelnen:

• Die Versicherungssumme beträgt 6 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

• Mietsachschäden an beweglichen Sachen (z.B. PA oder Lichtanlage) sind mitversichert bis zu max. 30 000 Euro (Selbstbehalt 150 Euro)

• Der Schlüsselverlust beruflicher und privater Schlüssel ist versichert

• “Normale” Feuernummern sind mitversichert ( also Jonglage, Poi, Stab, Devil-Stick, Diabolo, Feuerfächer, Feuerspucken, Feuerschalen etc.)

Pädagogische Tätigkeiten im Bereich Tanz, Schauspiel und Clownerie sind versichert

• Pyrotechnik, erlaubnisfreie -  Pyrotechnik (f1 sowie f2 u. t1 mit Genemigung vom Ordungsamt)